PraxismanagementPagine 213, Lingua: TedescoZurstraßen, ArnoSachverhalt Das Bundessozialgericht (BSG) hat folgenden Fall entschieden. Eine Krankenkasse verklagte den Beschwerdeausschuß. Beigeladen waren die KZV und der betreffende Zahnarzt.
Parole chiave: Rechtsfragen