VerschiedenesPagine 631, Lingua: TedescoTiemann, S.Der BGH hat seine Rechtsprechung, daß die Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Verrechnungsstelle die ärztliche Schweigepflicht verletzt und deshalb nichtig ist, erweitert.
Parole chiave: Rechtsfragen, Abtretung einer Honorarforderung, gewerbliche Verrechnungsstelle