Seiten: 50-52, Sprache: DeutschWuttig, SylviaZuzahlung erlaubt?Laut den GKV-Behandlungsrichtlinien sollen nur anerkannte und erprobte plastische Füllungsmaterialien gemäß ihrer medizinischen Indikation verwendet werden. Adhäsiv befestigte Füllungen im Seitenzahngebiet sind nur in Ausnahmefällen Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung. Im Frontzahnbereich (von Eckzahn zu Eckzahn) sind in der Regel adhäsiv befestigte Füllungen das Mittel der Wahl. Mehrfarbentechniken im Sinne einer ästhetischen Optimierung sind keine Kassenleistungen.