Seiten: 58-59, Sprache: DeutschPVS Mefa Reiss GmbHDie Abrechnung von Provisorien wurde neu geregelt und klar definiert und wird doch falsch interpretiert. Die zahnärztlichen Maßnahmen bei den Gebührennummern 2270, 5120 und 5140 umfassen:
• die Auswahl,
• die Anprobe,
• die okklusale Anpassung, ggf. notwendige Korrekturen und
• die Eingliederung der provisorischen Krone bzw. des provisorischen Inlays sowie deren Entfernung.