Seiten: 553-554, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoIm Rahmen eines Eilverfahrens hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 23. März 2016, Az. OVG 4 S 49.15) darüber zu entscheiden, ob und inwieweit der Anspruch einer Mutter, die zum Stillen erforderliche Zeit gewährt zu bekommen, auf einen bestimmten Zeitraum nach der Geburt beschränkt ist. Das Oberverwaltungsgericht gab dem Antrag der Mutter statt und schloss sich damit der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urt. v. 03.11.1989, Az.: 5 Sa 106/88) an, das ebenfalls eine Obergrenze für die Stillperiode ablehnte.