Zahnheilkunde allgemeinSeiten: 1013-1017, Sprache: DeutschSchneider, Thomas/Emmel, Martin/Geis, HorstDie Notfallausrüstung einer Zahnarztpraxis muss eine angemessene Notfalldiagnostik und die Umsetzung der Notfallmaßnahmen erlauben. Notwendig sind zunächst die einfachen lebensrettenden Maßnahmen (angemessene Lagerung, Sauerstoffgabe, Freimachen/Freihalten der Atemwege, Beatmung, einfache Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung). Beherrscht das zahnärztliche Team darüber hinaus weitere Maßnahmen, so muss die Notfallausrüstung auch deren Umsetzung ermöglichen. Insbesondere kommen hier der intravenöse Zugang und die Gabe von Infusionslösungen sowie Medikamenten in Betracht. Neben den Instrumenten und Hilfsmitteln zur Durchführung der Notfallmaßnahmen muss die Notfallausrüstung eine angemessene Notfalldiagnostik sicherstellen, die drohende oder bereits eingetretene Störungen der vitalen Funktionen Bewusstsein, Atmung sowie Kreislauf schnell und zuverlässig erfasst. In der Regel genügen hierzu Blutdruckmessgerät, Stethoskop und eine Möglichkeit der Blutzuckermessung (elektronisches Gerät oder Blutzuckermessstreifen). Regelmäßige Überprüfungen der Notfallausrüstung stellen die Funktionstüchtigkeit und Aktualität sicher. Hierbei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: Unversehrtheit der Ausrüstungsgegenstände und Verpackungen, Funktionstüchtigkeit der Ausrüstungsgegenstände, Ablaufdatum von Medikamenten und Diagnostika (z. B. Blutzuckerteststäbchen), Fülldruck der Sauerstoffflasche und messtechnische Kontrollen (Blutdruckmessgerät). Zuständigkeit und Zeitpunkte für die Überprüfungen sollten im Notfallplan festgelegt sein.
Schlagwörter: Notfall, Notfallausrüstung, Notfallmaßnahmen, Notfalldiagnostik, Herz-Lungen-Wiederbelebung