PraxismanagementSeiten: 571-576, Sprache: DeutschFedderwitz, JürgenIm Rahmen der Neurelationierung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen (BEMA) wurde auch die systematische Parodontaltherapie neu strukturiert. Dementsprechend wurden die Richtlinien über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung geändert. Nunmehr sind systematische parodontaltherapeutische Maßnahmen bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur dann zu Lasten ihrer Krankenkasse abrechnungsfähig, wenn ein PSI-Code 3 bzw. 4 oder eine Sondiertiefe von 3,5 mm und mehr festgestellt worden ist. Die Leistungspositionen werden jetzt differenziert in das supra- und subgingivale Debridement je behandeltem einwurzeligem bzw. mehrwurzeligem Zahn bei geschlossenem oder offenem Vorgehen. Hinzu kommt in bestimmten Ausnahmefällen eine systemische Antibiotikatherapie. Nicht mehr zum Leistungsumfang der GKV in diesem Bereich gehören die Munddusche, die Aufbissschiene und das Fixieren der Zähne. Mit der neuen Struktur wird versucht, die fachlich überholten Leistungen und deren Abrechnungsbestimmungen durch ein zeitgerechtes, wissenschaftlich abgesichertes Konzept zu ersetzen, das allerdings den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der GKV Rechnung zu tragen hat.
Schlagwörter: Neuer BEMA, Therapie der Parodontalerkrankungen, gesetzliche Krankenversicherung, vertragszahnärztliche Versorgung