PraxismanagementSeiten: 1265, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoWenn ein Patient oder ein von ihm bestellter Anwalt an den Zahnarzt mit der Bitte um Herausgabe der Behandlungsunterlagen herantritt, ruft dies naturgemäß bei dem behandelnden Zahnarzt ein gewisses Unbehagen hervor. Es ist zu beobachten, daß die Anzahl der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreite in Arzthaftungssachen stark angestiegen ist und noch weiter ansteigt. Zum einen wird dies auf die ebenfalls stark ansteigende Anzahl der neu zugelassenen Rechtsanwälte zurückgeführt, die hier ein neues und lukratives Betätigungsfeld vermuten. Zum anderen läßt sich die Entwicklung damit erklären, daß Rechtsschutzversicherungen aufgrund der Komplexität der Materie weitgehend eine Deckungszusage für einen Arzthaftungsprozeß gewähren.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Behandlungsunterlagen, Einsichtsrecht