PraxismanagementSeiten: 303, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Bei den außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um Aufwendungen, die dem Privatbereich des Zahnarztes zuzurechnen sind. Ihre steuerliche Berücksichtigung erfolgt aus sozialen Gründen und wird nur auf Antrag gewährt. Sie sind grundsätzlich nicht in voller Höhe abzugsfähig. Nach der Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit unterscheidet der Gesetzgeber zwischen folgenden Arten der außergewöhnlichen Belastung: außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG, außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen nach § 33a EStG, Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Pflegepersonen nach § 33b EStG sowie Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG.
Schlagwörter: Steuerrecht, Jahressteuergesetz 1996, Abzugsfähigkeit, außergewöhnliche Belastung