PraxismanagementSeiten: 301, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoIn der zahnärztlichen Praxis übernimmt der Arbeitgeber gelegentlich Fortbildungskosten seiner Helferinnen, um sich so ein qualifiziertes Praxisteam aufzubauen. Die Übernahme dieser Kosten erfolgt meist in der Hoffnung, daß die einzelne Helferin nach Beendigung der jeweiligen Fortbildung einen gewissen Zeitraum in der Praxis verbleibt und das erlernte Wissen an ihrem Arbeitsplatz einbringt. Sollte die Arbeitnehmerin jedoch kurze Zeit nach erfolgreichem Abschluß der Fortbildung ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen, wären die mit der Übernahme der Kosten verbundenen Erwartungen des Arbeitgebers nicht erfüllt. Er wird sich deshalb zu überlegen haben, wie er arbeitsvertraglich eine Bindung der Arbeitnehmerin an den Arbeitsplatz herbeiführen kann. Zu diesem Zweck könnte für den Fall, daß die Arbeitnehmerin kurze Zeit nach Beendigung der Fortbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, eine sogenannte Rückzahlungsklausel hinsichtlich der Fortbildungskosten vereinbart werden. Eine solche Vertragsklausel ist nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig. Die Rechtsprechung hat jedoch den Inhalt und den Umfang derartiger Klauseln begrenzt.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Rückzahlungsklausel, Arbeitsvertrag