PraxismanagementSeiten: 1597, Sprache: DeutschSchall, S.Seit dem 17. April 1996 ist es definitiv. Der Gesetzgeber hat den Mehraufwand beim Legen einer Kunststoff-Füllung in Mehrschichttechnik im Seitenzahnbereich endlich akzeptiert. Der Erweiterte Bewertungsausschuß (ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragszahnärzten und Krankenkassen) hat ab dem 1. Juli 1996 neue Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbedingungen bei plastischen Füllungstechniken beschlossen.
Schlagwörter: Abrechnung, Kunststoff-Füllung, Berechnung, Adhäsivtechnik