PraxismanagementSeiten: 1293, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Zahnärzte mit einer Praxis, deren Einheitswert 240.000 DM nicht übersteigt, können seit 1.1 1995 zur Finanzierung von Investitionen eine eigenkapitalschonende Ansparabschreibung vornehmen (§ 7g Abs. 3 bis 6 EStG). Technisch handelt es sich dabei um eine gewinnmindernde Rücklage, die schon in der Planungsphase bis zu 2 Jahre vor der Durchführung einer Investition gebildet werden kann.
Schlagwörter: Steuerrecht, Ansparabschreibung, Rücklagenbeschränkung