PraxismanagementSeiten: 877, Sprache: DeutschSchall, S.Neben den Beratungs- und Untersuchungsgebühren haben sich auch im Bereich der Visiten und Besuche einige Bestimmungen geändert. Die Visiten dürften in einer normalen Zahnarztpraxis nicht anfallen, da sie nur berechnungsfähig sind, wenn sie durch einen liquidationsberechtigten Arzt eines Krankenhauses oder durch dessen ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht werden. Aber die Gebührennummern der Besuche werden seit ein paar Jahren wieder vermehrt in Anspruch genommen. Häufiger als früher werden bettlägerige Patienten zu Hause besucht und behandelt.Das Konsilium zweier oder mehrerer Ärzte ist jetzt eindeutig beschrieben. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen auch telefonisch erfolgen. Alles weitere entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung der neuen Gebührennummern.
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