PraxismanagementSeiten: 1009, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Die Personalkosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern anfallen. Das sind nicht nur die Arbeitslöhne einschließlich der Lohn- und Kirchensteuer sowie der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, sondern auch Sachbezüge und sonstige Zuwendungen an das Personal, und zwar unabhängig davon, ob diese Zuwendungen lohnsteuerpflichtig sind oder nicht.
Schlagwörter: Steuerrecht, Personalkosten