VerschiedenesSeiten: 1052, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Wird bei einer vorweggenommenen Erbfolge ein Freibetrag gewährt, so schließt dies für weitere Übergänge von Praxisvermögen desselben Übergebers in den folgenden 10 Jahren einen weiteren Freibetrag aus, auch wenn er nicht voll ausgeschöpft wurde. Das gilt sowohl für bereits Bedachte als auch für andere Erwerber.
Schlagwörter: Steuerrecht, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer