VerschiedenesSeiten: 907, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Jahr für Jahr wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Vermögen im Wert von über 200 Mrd. DM vererbt. Den Erben winken aber nicht nur hohe Beträge, sondern auch erbliche finanzielle Einbußen, wenn der Erblasser sich nicht frühzeitig Gedanken über die Gestaltungsmöglichkeiten zur Minimierung der streuerlichen Folgen gemacht hat. Als Inhaber einer Zahnarztpraxis kann er neuerdings - so wurde es im Rahmen des Standortsicherungsgesetzes vom 13. September 1993 beschlossen - auch einen Freibetrag auf das Praxisvermögen von 500.000 DM berücksichtigen.
Schlagwörter: Steuerrecht, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer