VerschiedenesSeiten: 355, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Jedes Jahr werden von der Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenzen, die Geringverdienergrenze und die Geringfugigkeitsgrenze in der Sozialversicherung der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepaßt; so auch zum Jahresbeginn 1994. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Zahnarzt werden nachfolgend erläutert.
Schlagwörter: Steuerrecht, Sozialversicherung, ostdeutsche Zahnarztpraxen