SonstigesSeiten: 1578, Sprache: DeutschTiemann, S.Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) soll die Vergütungsansprüche bei privatzahnärztlicher Versorgung regeln. Sie soll dabei nach dem Willen des Gesetzgebers des Zahnheilkundegesetzes (Paragraph 15) einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Zahnarzt und dem zahlungspflichtigen Patienten herbeiführen. Ein solcher Interessenausgleich könnte aber nur dann wirklich zustandekommen, wenn die Gebühren für die zahnärztliche Behandlung angemessen festgelegt wären. Dies könnten sie wiederum nur sein, wenn ihre Festlegung aktuell wäre. Demgegenüber sind die Vergütungssätze seit Inkrafttreten der GOZ am 1. Januar 1988 unverändert blieben.
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