SonstigesSeiten: 1575, Sprache: DeutschSchall, S.Wie bisher, wird die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nicht durch verbindliche Verträge, sondem durch eine Empfehlung geregelt. Diese wurde von der KZBV und den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger im Juni 1993 neu vereinbart.
Schlagwörter: Abrechnung, Arbeitsunfälle, Berufskrankheit