Patienten, denen aufgrund einer Tumorerkrankung eine Bestrahlung im Kopf- und Halsbereich bevorsteht, benötigen eine sogenannte Strahlenschutzschiene – diese wird im medizinischen Bereich auch Weichgeweberetraktor genannt. Durch eine Strahlenschutzschiene wird die Mundschleimhaut
bei der Bestrahlung geschont, um z. B. Strahlennebenwirkung wie eine Schleimhautentzündung
(Mukositis) zu vermeiden. Häufig stellt sich jedoch die Frage, wie solche Schienen abgerechnet werden können. Eine Unterscheidung muss, wie in vielen anderen Bereichen, zwischen GKV- und PKV-Patient erfolgen. Nachfolgend beleuchten wir die Abrechnung der beiden Bereiche.