RECHTSFRAGENSeiten: 654-655, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDie Benutzung von E-Scootern für innerstädtische Kurzstrecken wird immer beliebter. Wenig bekannt ist, dass E-Scooter aufgrund ihrer Motorisierung durch einen elektrischen Antrieb als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Sie sind zwar nicht besonders schnell und gleichen in der Handhabung viel eher Fahrrädern als Kraftfahrzeugen wie etwa Motorrädern oder Autos. Mit ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h werden sie aber den Elektrokleinstfahrzeugen zugeordnet und unterliegen somit der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV).