Die neue PAR-Richtlinie hat vor nunmehr über einem Jahr in die Versorgung von GKV-Patienten Einzug gehalten. Erstmals ist es im Einvernehmen zwischen zahnmedizinischer Wissenschaft und professionspolitischer Vertretung der deutschen Zahnärzteschaft gelungen, eine vollständige Therapiestrecke basierend auf internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen in den GKV-Leistungskatalog zu implementieren. Die zugehörige PAR-Richtlinie zeigt einen therapeutischen Weg für die Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis, maßgeblich gestaltet nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen – eine Tatsache, die mit Recht als Meilenstein bezeichnet werden kann.