Seiten: 37-38, Sprache: DeutschJessie, JenniferNach nun zwei Jahren Pandemie wurde sie also beschlossen, die viel diskutierte Impfpflicht gegen COVID-19 für Personengruppen, die im Gesundheitssektor tätig sind. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf alle Zahnarztpraxen. Die neue Regelung findet sich in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfsG). Ab dem 15. März 2022 müssen Mitarbeiter/-innen in Zahnarztpraxen entweder geimpft oder genesen sein, um ihre Tätigkeit in der Zahnarztpraxis weiter ausüben zu dürfen. Welche Folgen ergeben sich für Beschäftigte und Praxisinhaber/-innen?