Seiten: 307-312, Sprache: DeutschWeyer, Nils / Endreß, EmilWann können kurze Implantate inseriert werden, wann muss augmentiert werden?Kurze Implantate (intraossäre Implantatlängen unter 8 mm) stellen unter Einhaltung strikter Insertionsprotokolle eine Behandlungsalternative zu Standardimplantaten über 8 mm Länge dar. Bei Verwendung von kurzen Implantaten kann auf augmentative Maßnahmen verzichtet werden. Hiermit können die Morbidität und Komplikationsrate für den Patienten gesenkt, die Behandlungsdauer verkürzt und Kosten reduziert werden. Die Überlebensraten von kurzen Implantaten und Standardimplantaten sind bei korrekter Indikationsstellung vergleichbar. Eine ausreichende Knochenqualität (Typ II und III nach Lekholm und Zarb) ist notwendig. Für eine langzeitstabile Versorgung ist ein Implantatdurchmesser über 5 mm entscheidend. Unter der Voraussetzung einer ausreichend dicken oralen und vestibulären Knochenlamelle wird eine transversale Kieferkammbreite von 9 mm postuliert. Die vormals aufgestellte Forderung nach einem Verhältnis von Implantatlänge zu Kronenlänge von 1:1 ist nach neueren Studien nicht mehr aufrechtzuerhalten. Auch bei größeren Kronenlängen ist die Implantatüberlebensrate mit konventioneller Versorgung vergleichbar.
Schlagwörter: Kurze Implantate, Überlebensraten, Augmentation, Prothetische Versorgung