SpecialSeiten: 1524-1529, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoIn den Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung wurde die Schaffung eines Straftatbestandes der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ausdrücklich aufgenommen. Das Inkrafttreten der neuen Strafrechtsnorm wird in ca. 2 Jahren erwartet. Die Strafverfolgungsbehörden erhoffen sich jetzt von dem neuen Straftatbestand eine erleichterte Verfolgbarkeit dieser Delikte. Sie können sich dann in Zukunft auf den einfach nachweisbaren § 299a StGB konzentrieren, in dem eine Pflicht zur Weitergabe von Preisnachlässen an den Patienten fixiert ist. Auch für den Bereich der GOZ gilt, dass Rabatte, Rückvergütungen etc. die tatsächlich entstandenen Kosten mindern, die Nichtweitergabe also dieselben rechtlichen Folgen auslöst wie bei Kassenpatienten.