RECHTSFRAGENSeiten: 200-201, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoMitunter geht ein Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein. Wenn ihm dann dort im Rahmen des neuen Arbeitsverhältnisses durch den neuen Arbeitgeber Urlaub gewährt wird, stellt sich die Frage, ob dieser auf Urlaubsansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber anzurechnen ist, damit eine Besserstellung des gekündigten Arbeitnehmers vermieden wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 05.12.2023 (9 AZR 230/22) entschieden.