Innerhalb des Beitrags wird der Zusammenhang zwischen der Behandlungsbedürftigkeit nach dem IOTN, den Zahlungen der Krankenkassen und der Entscheidung der Patienten einer österreichischen Fachpraxis für oder gegen eine Behandlung dargestellt. Kieferorthopädische Analysen von 1.108 Patienten ergaben in 75,6 % die IOTN-Grade 4 oder 5 und in 22,4 % den IOTN-Grad 3. Am häufigsten lagen die IOTN-Diagnosen 4a, 3d, 4d und 5i vor. Für die Übernahme von Behandlungskosten durch österreichische Krankenkassen ist die Behandlungsnotwendigkeit nach dem IOTN nur teilweise ausschlaggebend. Die Studie zeigt, dass die Bereitschaft, sich kieferorthopädisch behandeln zu lassen, bei jugendlichen Patienten durch die Erwartung einer kompletten oder teilweisen Kostenübernahme durch die Krankenkassen beeinflusst wird. Bei Jugendlichen entschieden sich um 7,6 Prozent weniger Patienten für eine Behandlung, wenn sie nur einen geringen Kostenzuschuss anstatt der gesamten Behandlungskosten erhielten, und sogar um 15,9 Prozent weniger, wenn sie gar keinen Behandlungszuschuss erhielten. Bei erwachsenen Patienten war dagegen kein Einfluss einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse auf die Behandlungswilligkeit feststellbar.
Manuskripteingang: 25.01.2022, Annahme: 15.02.2022
Schlagwörter: IOTN, Behandlungsbedürftigkeit, Behandlungsbereitschaft, Behandlungskosten