OriginalarbeitSprache: DeutschAnhand eines Sektionsgutes von 320 Verstorbenen und 100 Biopsien von Patienten wurden über 2000 histologische Präparate untersucht und nach morphologischen und morphometrischen Gesichtspunkten im Vergleich zu einer Kontrollgruppe ausgewertet. Die Analysen erfolgten mittels des Lichtmikroskopes, der Verwendung des immunhistochemischen Nachweises von Zytokeratinen, der Trenndünnschlifftechnik und eines computergestützten Textur-Analyse-Systems. Jede schleimhautgestützte Prothese ruft in den Geweben gleichartige, aber in der Intensität und der Häufung des Auftretens unterschiedliche Insulte hervor. Bei Totalprothesenträgern (Teil 1) zeigen sich morphometrisch nachweisbare verstärkte Epithelbreiten und ein erhöhter Reteleisten-Formfaktor. Der Anteil der epidermalen Keratine (Ck1, 10, 11) ist signifikant höher als bei sachgemäß konstruierten Teilprothesen. Das knöcherne Stützlager weist unter Totalprothesen eine reduzierte Knochendichte auf, die Umbau- und Abbauvorgänge sind ausgeprägter, Kompaktdurchbrüche im Kammfirstbereich, Transformationen von Fett- in Fasermark sind häufiger anzutreffen als bei den anderen Prothesenformen. Bei den partiellen Prothesen (Teil 2) sind die histopathologischen Alterationen generell weniger stark ausgeprägt als beim totalen Zahnersatz. Dabei erwies sich die Antikörperkonzentrationsbestimmung als so sensibel, daß sich unterschiedliche Pressungen des Schleimhauttegumentes differenzieren lassen. Jedoch ist die Reizbeantwortung eindeutig abhängig von den Konstruktionsmerkmalen. Prothesenkopplungen mittels Teleskopkronen ziehen aufgrund der dadurch bedingten präzisen Führung der Prothesensättel die geringsten pathohistologischen Veränderungen nach sich. Qualitativ und quantitativ unterscheiden sich die Insulte signifikant von denen, die durch Klammerprothesen hervorgerufen werden.